Geheimhaltungsvereinbarung (NDA)
- „Der Lösungsanbieter“ verpflichtet sich, alle Informationen und Unterlagen, von denen er von und über Kunden der ensun GmbH („Kunde“) über die Onlineplattform im Zusammenhang mit der Durchführung dieses Vertrages Kenntnis erhält, vertraulich zu behandeln und nur für die vertraglich vereinbarten Zwecke zu verwenden. Informationen und Unterlagen der Kunden dürfen nur solchen Mitarbeitern des Lösungsanbieters zur Kenntnis gebracht oder zugänglich gemacht werden, die die Informationen und Unterlagen zur Erfüllung des Vertrages benötigen und selbst vertraglich zur Vertraulichkeit verpflichtet wurden. Eine Weitergabe von Informationen und Unterlagen des Kunden bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Kunden. Liegt eine solche Zustimmung vor, ist der Dritte vor Weitergabe schriftlich zur Vertraulichkeit entsprechend dieser Geheimhaltungsvereinbarung zu verpflichten.
- Der Lösungsanbieter ist verpflichtet, jederzeit auf Verlangen des Kunden oder der ensun GmbH die Unterlagen des Kunden, die er im Zusammenhang mit der Durchführung dieses Vertrages erhalten hat, herauszugeben oder die Vernichtung der Unterlagen nachzuweisen.
- Die Rechte und Pflichten nach Abs. 1 und Abs. 2 werden von der Beendigung dieses Vertrages nicht berührt.