Geheimhaltungsvereinbarung (NDA)

  1. „Der Lösungs­an­bie­ter“ ver­pflich­tet sich, alle Infor­ma­tio­nen und Unter­la­gen, von denen er von und über Kun­den der ensun GmbH („Kun­de“) über die Online­platt­form im Zusam­men­hang mit der Durch­füh­rung die­ses Ver­tra­ges Kennt­nis erhält, ver­trau­lich zu behan­deln und nur für die ver­trag­lich ver­ein­bar­ten Zwe­cke zu ver­wen­den. Infor­ma­tio­nen und Unter­la­gen der Kun­den dür­fen nur sol­chen Mit­ar­bei­tern des Lösungs­an­bie­ters zur Kennt­nis gebracht oder zugäng­lich gemacht wer­den, die die Infor­ma­tio­nen und Unter­la­gen zur Erfül­lung des Ver­tra­ges benö­ti­gen und selbst ver­trag­lich zur Ver­trau­lich­keit ver­pflich­tet wur­den. Eine Wei­ter­ga­be von Infor­ma­tio­nen und Unter­la­gen des Kun­den bedarf der vor­he­ri­gen schrift­li­chen Zustim­mung des Kun­den. Liegt eine sol­che Zustim­mung vor, ist der Drit­te vor Wei­ter­ga­be schrift­lich zur Ver­trau­lich­keit ent­spre­chend die­ser Geheim­hal­tungs­ver­ein­ba­rung zu verpflichten.
  2. Der Lösungs­an­bie­ter ist ver­pflich­tet, jeder­zeit auf Ver­lan­gen des Kun­den oder der ensun GmbH die Unter­la­gen des Kun­den, die er im Zusam­men­hang mit der Durch­füh­rung die­ses Ver­tra­ges erhal­ten hat, her­aus­zu­ge­ben oder die Ver­nich­tung der Unter­la­gen nachzuweisen.
  3. Die Rech­te und Pflich­ten nach Abs. 1 und Abs. 2 wer­den von der Been­di­gung die­ses Ver­tra­ges nicht berührt.

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