Nutzungsbedingungen
Allgemeine Nutzungsbedingungen
A. Grundlagen
1. Einleitung
1.1 Der Betreiber möchte mit ensun Lösungsanbieter, wie Start-ups, Studenten und Freelancer mit lösungssuchenden Unternehmen, den Projektstellern, zusammenbringen („matchen“). Über ensun können die Lösungsanbieter auf einen umfangreichen Bestand an Informationen und auf verschiedene Angebote von Projektsteller des Betreibers zugreifen. ensun ist konzipiert als Matching-Plattform, die anhand intelligenter Algorithmen die Vermittlung zwischen Lösungsanbieter und Projektsteller übernimmt.
2. Geltungsbereich der Nutzungsbedingungen
2.1 ensun ist eine webbasierte Plattform, die von dem Betreiber zur Nutzung durch Start-ups, Studenten und Freelancer (nachfolgend auch „Lösungsanbieter“ genannt) und interessierte Unternehmen (nachfolgend auch „Projektsteller“ genannt) bereitgestellt wird. Als Nutzer werden beide Parteien der Plattform definiert.
2.2 Die Nutzung von ensun erfolgt ausschließlich auf Basis dieser Allgemeinen Nutzungsbedingungen, die von allen Lösungsanbieter und Projektsteller akzeptiert werden müssen.
2.3 Für einzelne Angebote können diese allgemeinen Nutzungsbedingungen durch spezielle Nutzungsbedingungen ergänzt werden, die dann gegenüber diesen allgemeinen Nutzungsbedingungen vorrangig gelten. Allgemeine Nutzungsbedingungen und spezielle Nutzungsbedingungen werden einheitlich als die Nutzungsbedingungen bezeichnet.
3. Betrieb von ensun
3.1 Der Betreiber ist alleiniger Betreiber von ensun. Er behält sich alle insoweit bestehenden Schutzrechte vor.
3.2 Soweit in den Nutzungsbedingungen nicht ausdrücklich etwas anderes geregelt ist, verbleiben alle Rechte bei dem jeweiligen Rechteinhaber.
B. Registrierung und Nutzerverwaltung
4. Notwendigkeit zur Registrierung und Voraussetzungen für die Registrierung
4.1 Die Nutzung von ensun ist vorgesehen für Personen, die zum Zeitpunkt der Registrierung entweder ein Unternehmen betreiben, in einem Unternehmen angestellt sind, aktiv als Studierende an einer Hochschule immatrikuliert sind oder als Freiberufler / Freelancer arbeiten. Der Betreiber kann darüber hinaus nach eigenem Ermessen weiteren Personenkreisen den Zugang zu ensun gewähren.
4.2 Die Inhalte, Funktionen und Dienste von ensun stehen grundsätzlich nur registrierten Nutzern zur Verfügung. Die Registrierung kann entweder vom Betreiber direkt oder durch den Nutzer selbst vorgenommen werden.
4.3 Der Betreiber kann auch den Zugang zu bestimmten Inhalten, Funktionen und Diensten von weiteren Voraussetzungen abhängig machen, beispielsweise der Teilnahme an bestimmten Veranstaltungen, die von dem Betreiber oder einem Projektsteller organisiert werden.
5. Registrierungsangaben
5.1 Im Rahmen der Registrierung werden vom Betreiber personenbezogene Daten abgefragt, die gespeichert und verarbeitet werden. Notwendige Angaben sind dabei als solche gekennzeichnet, alle übrigen Angaben sind freiwillig.
5.2 Der Nutzer verpflichtet sich, im Rahmen der Registrierung wahrheitsgemäße Angaben zu machen. Dies gilt gleichermaßen für notwendige wie freiwillige Angaben.
5.3 Die Angaben im Rahmen der Registrierung dürfen vom Betreiber zum Betrieb von ensun und zur Auswertung des Nutzungsverhaltens verwendet werden. Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nur nach Maßgabe der datenschutzrechtlichen Bestimmungen.
6. Registrierungsvoraussetzungen
6.1 Die Registrierung ist personenbezogen, so dass ein Account stets nur von einer natürlichen Person genutzt werden darf.
6.2 Der Nutzer sichert zu, bei Abschluss der Registrierung volljährig zu sein und den Account nur selbst zu verwenden.
7. Einbeziehung der Nutzungsbedingungen
7.1 Mit der Registrierung erkennt der Nutzer die vorliegenden Nutzungsbedingungen an.
7.2 Der Nutzer verpflichtet sich gegenüber dem Betreiber, sich selbst an die Nutzungsbedingungen zu halten und Dritte nicht zu Verstößen gegen die Nutzungsbedingungen zu verleiten.
8. Zugangsdaten
8.1 Nach erfolgreichem Abschluss der Registrierung erhält der Nutzer die Möglichkeit ein eigenes Passwort festzulegen bzw. das bereits vergebene Passwort zu ändern.
8.2 Der Nutzer ist verpflichtet, die Zugangsdaten (Benutzername und Passwort) zu seinem Account vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben.
9. Anlegen von Profilen
9.1 Nach dem erfolgreichen Abschluss der Registrierung wird für den Nutzer ein Profil bei ensun angelegt, welches von ihm unter Nutzung seiner Zugangsdaten vervollständigt werden kann. Das Profil kann jederzeit weiter bearbeitet und angepasst werden.
9.2 Die Wahrheitspflicht erstreckt sich auch auf alle weiteren Angaben, die im Rahmen des eigenen Profils eingetragen werden können. Der Nutzer hat die in seinem Profil hinterlegten Daten unverzüglich zu ändern, sobald diese nicht mehr zutreffend oder aktuell sind. Der Nutzer soll mindestens alle sechs Monate die Aktualität der Profilinformationen überprüfen.
9.3 Der Nutzer tritt bei ensun mit seinem vollen Namen oder im Namen des Unternehmens auf. Der gewählte Benutzername ist ausschließlich für die Anmeldung des Nutzers erforderlich. Die Wahrheitspflicht verbietet, für die Nutzung von ensun ein Pseudonym zu verwenden oder den eigenen Namen abzukürzen.
10. Löschen von Profilen
10.1 Der Nutzer kann sein bei ensun hinterlegtes Profil jederzeit löschen. Mit der Löschung seines Profils verliert der Nutzer seinen Status als registrierter Nutzer.
10.2 Schließt der Betreiber unter Rückgriff auf sein virtuelles Hausrecht den Nutzer dauerhaft von der Nutzung von ensun aus, so wird das Profil des Nutzers ebenfalls gelöscht.
10.3 Möchte ein Nutzer, nachdem er sein Profil gelöscht hat, ensun wieder uneingeschränkt nutzen, muss er sich gegebenenfalls erneut registrieren. Wurde das Profil vom Betreiber gelöscht, so behält dieser sich das Recht vor, einem Nutzer die erneute Registrierung zu untersagen.
10.4 Mit Löschung des Profils des Nutzers werden dessen Beiträge nur noch ohne Bezug auf ein Profil angezeigt. Der Nutzer ist damit einverstanden, dass die Beiträge selbst nicht gelöscht werden, sondern durch die Anonymisierung seinen Interessen ausreichend Rechnung getragen wird.
10.5 Der Betreiber ist berechtigt, inaktive Profile selbst zu löschen oder stillzulegen, wenn sie seit mindestens einem Jahr nicht mehr genutzt wurden und der Betreiber den Nutzer hierüber vorab per E‑Mail informiert hat. Ein Profil gilt als nicht mehr genutzt, wenn der Nutzer sich während des vorgenannten Zeitraumes nicht bei ensun eingeloggt hat.
C. Nutzung von ensun
11. Zugang zu ensun
11.1 Im Rahmen der Registrierung stellt der Betreiber dem Nutzer die für den Zugriff auf ensun notwendigen Informationen zur Verfügung, insbesondere die Zugangsdaten, bestehend aus Benutzername und Passwort.
11.2 Für den Zugang zu ensun benötigt der Nutzer ein geeignetes Computersystem mit einem Webbrowser oder ein internetfähiges Mobiltelefon sowie eine Internetverbindung mit einer ausreichenden Bandbreite.
12. Verfügbarkeit von ensun
12.1 Der Betreiber bemüht sich, die Möglichkeit zur Nutzung von ensun möglichst unterbrechungsfrei sicherzustellen. Der Betreiber strebt eine ganztägige Verfügbarkeit auch an Feiertagen (24 Stunden an 7 Tagen in der Woche) an.
12.2 Insbesondere im Rahmen von Wartungsarbeiten kann es zu einer vorübergehenden Einschränkung der Nutzungsmöglichkeit kommen. Der Betreiber ist bemüht, geplante Wartungsarbeiten zu nutzungsarmen Zeiten durchzuführen.
12.3 Sofern Wartungsarbeiten oder andere Ereignisse für den Betreiber absehbar sind, die zu einer länger andauernden Einschränkung der Nutzungsmöglichkeit führen, wird der Betreiber den Nutzer hierüber informieren.
13. Veränderung des Leistungsumfangs
13.1 Der Betreiber bemüht sich, das Angebot von ensun zumindest konstant zu halten und möglichst weiter auszubauen.
13.2 Wenn ein Angebot zukünftig nicht mehr zur Verfügung steht, teilt der Betreiber dies dem Nutzer mit einer angemessenen Frist mit.
13.3 ensun und die einzelnen Angebote sollen möglichst kontinuierlich weiterentwickelt werden. Aufgrund der Weiterentwicklung von ensun und bestehender Angebote können sich sowohl der Leistungsumfang als auch die Bedienung von ensun ändern. Der Betreiber ist jederzeit zu entsprechenden Änderungen berechtigt.
14. Aufbewahrung und Weitergabe von Daten
14.1 Der Betreiber speichert alle vom Nutzer über ensun zur Verfügung gestellten Informationen zentral und gewährleistet eine angemessene Datensicherung der Informationen.
14.2 Der Betreiber beachtet in Bezug auf die vom Nutzer zur Verfügung gestellten Informationen die datenschutzrechtlichen Bestimmungen und sichert die Informationen vor einem unbefugten Zugriff Dritter.
14.3 Der Betreiber stellt dem Projektsteller nach Schließung eines Inserates alle vom Lösungsanbieter zu Verfügung gestellten Daten wie z.B. Kontaktdaten, Referenzprojekte, etc., aller Bewerber dieses Inserates, zur Verfügung.
15. Information des Nutzers
15.1 Bestandteil der Leistungen von ensun ist auch eine Benachrichtigung des Nutzers per E‑Mail über neue Nachrichten, Matches, Projektstelleranfragen sowie anderen Informationen und Angeboten bei ensun.
15.2 Zum Zweck der Benachrichtigung des Nutzers ist der Betreiber berechtigt, dem Nutzer entsprechende E‑Mails an seine im Rahmen der Registrierung mitgeteilte E‑Mail-Adresse zu übersenden. Die Häufigkeit der Benachrichtigungen kann bei den Profileinstellungen angepasst werden.
16. Datenschutz
16.1 Im Rahmen der Registrierung werden personenbezogene Daten erhoben, die vom Betreiber ohne entsprechenden Erlaubnistatbestand nicht weitergeben werden.
16.2 Bei der Erstellung oder Bearbeitung von Beiträgen werden aus Gründen der Nachvollziehbarkeit weitere Daten gespeichert und innerhalb von ensun verfügbar gemacht. Dies betrifft insbesondere den Zeitpunkt der Erstellung bzw. Änderung, den Benutzernamen sowie den Inhalt selbst. Außerdem erfasst der Betreiber zusätzlich die verwendete IP-Adresse, ohne diese zu veröffentlichen.
16.3 Weitere Ausführungen zum Datenschutz finden sich in der Datenschutzerklärung des Betreibers für ensun.
17. Support
17.1 Bei Fragen zu ensun kann der Nutzer eine Online-Hilfe verwenden, die umfassende Informationen enthält.
17.2 Der Betreiber bietet zusätzlich eine Kontaktmöglichkeit per E‑Mail sowie eine telefonische Hotline an. Der Betreiber informiert über die Erreichbarkeit der Hotline auf seiner Internetseite. Der Betreiber weist darauf hin, dass eine Erreichbarkeit der telefonischen Hotline nur während der üblichen Bürozeiten gegeben ist.
17.3 Bevor der Nutzer die telefonische Hotline kontaktiert, soll er sich vergewissern, dass die Informationen der Online-Hilfe nicht ausreichend sind.
18. Gewährleistung
18.1 Der Betreiber leistet dafür Gewähr, dass ensun die Hauptfunktionen im Wesentlichen erfüllt sowie nicht mit wesentlichen Fehlern behaftet ist, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder erheblich mindern (Mängel). Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf solche Schäden und/oder Störungen, die dadurch verursacht werden, dass der Nutzer gegen die Vorgaben der Nutzungsbedingungen verstößt.
18.2 Der Betreiber übernimmt keine Gewähr dafür, dass ensun den Bedürfnissen des Nutzers entspricht, wovon sich der Nutzer selbst zu vergewissern hat. Dem Nutzer ist bekannt, dass die Überlassung eines völlig fehlerfreien Systems wegen der Komplexität derartiger Systeme nicht möglich ist und keine vollständig unterbrechungsfreie Bereitstellung von ensun zugesichert werden kann. Beides ist entsprechend auch vertraglich nicht geschuldet.
18.3 Der Betreiber gewährleistet, dass ensun frei von Rechten Dritter ist, die eine Nutzung entsprechend dem vorgesehenen Umfang einschränken oder ausschließen. Wird die vorgesehene Nutzung durch Schutzrechte Dritter beeinträchtigt, so hat der Betreiber in einem für den Nutzer zumutbaren Umfang das Recht, entweder sein Angebot so abzuändern, dass es aus dem Schutzbereich herausfällt oder die Befugnis zu erwirken, dass sein Angebot uneingeschränkt und ohne zusätzliche Kosten für den Nutzer vertragsgemäß genutzt werden können. Ist beides nicht oder nicht mit zumutbarem Aufwand möglich, ist der Betreiber berechtigt, sein Angebot ganz oder teilweise einzustellen.
19. Mängelbeseitigung und Gewährleistungsansprüche
19.1 Mängel von ensun werden vom Betreiber nach entsprechender Mitteilung des Mangels überprüft und möglichst zeitnah behoben. Gleiches gilt für sonstige Störungen der Möglichkeit zur Nutzung von ensun. Die Beseitigung von Mängeln und sonstigen Störungen innerhalb bestimmter Frist ist nicht geschuldet. Dem Nutzer ist bewusst, dass ihm aufgrund der Kostenfreiheit keine weitergehenden Ansprüche zustehen.
19.2 Ansprüche wegen mangelnder oder eingeschränkter Verfügbarkeit von ensun sind insgesamt ausgeschlossen.
20. Mitwirkung des Nutzers
20.1 Der Nutzer ist verpflichtet Informationen und Empfehlungen, die er über ensun erhält, auf ihre Richtigkeit, Vollständigkeit und Sinnhaftigkeit zu überprüfen. Keinesfalls darf der Nutzer Informationen und Empfehlungen ungeprüft übernehmen.
20.2 Sollten sich bei der Nutzung von ensun oder einzelner Angebote Probleme, Fehler oder Unstimmigkeiten ergeben, so soll der Nutzer den Betreiber im eigenen Interesse hierüber informieren.
21. Kostenfreiheit
21.1 Die Nutzung von ensun ist für alle Lösungsanbieter kostenfrei.
21.2 Für andere Nutzer, die als Projektsteller agieren, ist der Betreiber berechtigt, Nutzungsentgelte zu erheben.
D. Inhalte bei ensun
22. Möglichkeit zur Interaktion der Nutzer
22.1 Der Betreiber räumt registrierten Nutzern im Rahmen von ensun die Möglichkeit ein, ein eigenes Profil zu erstellen und Dokumente hochzuladen.
22.2 Für sämtliche Formen der Bereitstellung eigener Inhalte, die nachfolgend einheitlich als eigene „Beiträge“ bezeichnet werden, sind die folgenden Bestimmungen zu beachten und einzuhalten. Soweit von „Dokumenten“ die Rede ist, sind dagegen ausschließlich Dateien gemeint, die von Nutzern zum Download zur Verfügung gestellt werden.
23. Einhaltung rechtlicher Vorgaben
23.1 Der Nutzer ist für von ihm bereitgestellte Inhalte, insbesondere seine Profilangaben und Beiträge, selbst verantwortlich.
23.2 Es ist bei der Einstellung und Bearbeitung von Profilangaben und Beiträgen insbesondere darauf zu achten, dass durch die Beiträge keine fremden Urheberrechte verletzt werden.
23.3 Bei den Profilfotos ist darauf zu achten, dass der Nutzer berechtigt sein muss, das Foto im Internet zu veröffentlichen. Soweit auf dem Profilfoto neben dem Nutzer noch weitere Personen abgebildet sind, muss von diesen die Zustimmung zur Veröffentlichung vorliegen.
23.4 Soweit der Nutzer Beiträge erstellt, müssen diese vom Nutzer selbst stammen oder der Nutzer muss eine Genehmigung des Rechteinhabers einholen. Der Betreiber weist darauf hin, dass nicht ohne weiteres im Internet frei verfügbare Inhalte für eigene Beiträge übernommen werden können. Dies gilt insbesondere für Artikel aus Wikipedia.
23.5 Der Nutzer hat weiter darauf zu achten, dass durch die Beiträge allgemein keine Rechte Dritter verletzt werden und nicht gegen geltendes Recht verstoßen wird.
23.6 Es ist von dem Nutzer unter anderem dafür Sorge zu tragen, dass keine Beiträge gewaltverherrlichender, beleidigender oder pornografischer Art eingestellt werden oder andere Nutzer – etwa durch Viren – geschädigt werden können.
23.7 Bei Verlinkungen unter Beachtung der Nutzungsregeln ist der Nutzer gegebenenfalls für den Inhalt der verlinkten Seiten verantwortlich, wenn er sich diese zu eigen macht. Eine Verantwortlichkeit des Betreibers besteht nicht.
24. Vertragslaufzeit, Kündigung
24.1 Alle Lizenzen haben eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten und verlängern sich um jeweils weitere 12 Monate, wenn diese nicht durch den Nutzer fristgerecht gem. 36.1 gekündigt werden.
24.2 Die Lizenzlaufzeit beginnt nach Erwerb einer Lizenz.
24.3 Alle kostenpflichtigen Lizenzen und die damit verbundenen Leistungen werden erst nach Zahlungseingang bei dem Betreiber freigeschaltet und zur Nutzung zur Verfügung gestellt.
24.4 Der Betreiber behält sich vor eine Lizenz und die damit verbunden Leistungen bei gesonderter Absprache auch vor Zahlungseingang freizuschalten. Sollte in diesem Fall die Zahlung nicht fristgerecht beim Betreiber eingehen, so behält sich der Betreiber vor die Lizenz und die damit verbunden Leistungen so lange zu entziehen, bis die Zahlung eingegangen ist.
25. Einräumung von Nutzungsrechten gegenüber dem Betreiber
25.1 Mit der Einstellung von Beiträgen und/oder der Vornahme von Änderungen an Beiträgen räumt der registrierte Nutzer dem Betreiber ein umfassendes, zeitlich und räumlich unbeschränktes, unentgeltliches, unwiderrufliches und frei übertragbares Nutzungsrecht ein.
25.2 Der Betreiber ist insbesondere berechtigt, die Beiträge im Rahmen von ensun für den dortigen Nutzerkreis öffentlich zugänglich zu machen und/oder zu vervielfältigen.
26. Partnerangebote
26.1 Dem Lösungsanbieter ist bekannt, dass der Betreiber Projektstellern die Möglichkeit bietet, über ensun eigene Angebote anzubieten und Kontakt zu den Lösungsanbietern aufzunehmen. Für die jeweiligen Angebote und Mitteilungen einschließlich ihres Inhaltes ist der jeweilige Projektsteller alleine verantwortlich.
26.2 Angebote und Mitteilungen des Projektstellers sind als solche gekennzeichnet oder auf andere Weise entsprechend erkennbar.
E. Nutzungsregeln
27. Grundsatz
27.1 Durch die Nutzungsregeln, die Teil der Nutzungsbedingungen sind, wird weiter konkretisiert, was bei dem Erstellen und Bearbeiten von Beiträgen zu beachten ist.
27.2 Die Nutzungsregeln sind die Netiquette von ensun; bei ihrer Nichtbeachtung muss der Nutzer damit rechnen, dass seine Beiträge gelöscht werden und/oder er von der weiteren Nutzung ausgeschlossen wird. Sanktionen drohen insbesondere bei absichtlicher und/oder wiederholter Verletzung der Nutzungsregeln.
28. Beeinträchtigungen von ensun
28.1 Dem Nutzer ist es untersagt, Maßnahmen zu ergreifen, die zu einer Störung oder sonstigen Beeinträchtigung von ensun führen können.
28.2 Der Nutzer hat insbesondere alles zu unterlassen, was zu einer übermäßigen Belastung von ensun führt, beispielsweise den massenhaften Versand von Mitteilungen über Kontaktformulare bei ensun.
28.3 Angriffe auf ensun, insbesondere Versuche zur Umgehung oder Überwindung von Schutz- oder Sicherheitsmechanismen von ensun, sind zu unterlassen. Gleiches gilt für den Versuch, in den Besitz fremder Zugangsdaten zu gelangen, beispielsweise mittels Brute-Force-Attacken.
29. Unzulässige Verhaltensweisen
29.1 Es ist dem Nutzer untersagt, ensun zum Versand von Kettenbriefen zu nutzen.
29.2 Der Nutzer hat jegliche Form von explizit oder implizit anzüglicher oder sexuell geprägter Kommunikation zu unterlassen.
29.3 Im Rahmen der Nutzung von ensun dürfen keine Scripts oder vergleichbare Mechanismen oder Software genutzt werden.
29.4 Es ist untersagt, Inhalte von ensun außerhalb der Plattform öffentlich wiederzugeben oder zu verbreiten, soweit dies nicht ausdrücklich zugelassen ist.
F. Verantwortlichkeit und Haftung
30. Verantwortlichkeit des Betreibers
30.1 Durch die Möglichkeit der Erstellung und Bearbeitung von Beiträgen durch den Nutzer handelt es sich bei ensun um ein offenes Portal.
30.2 Alle Beiträge geben grundsätzlich die Meinung des jeweiligen Nutzers als Autor wieder; der Betreiber macht sich fremde Inhalte nicht zu eigen, sondern distanziert sich von diesen ausdrücklich. Für fremde Inhalte übernimmt der Betreiber keinerlei Verantwortung.
30.3 Der Betreiber bemüht sich gemeinsam mit den Moderatoren und Administratoren, die Einhaltung der Nutzungsbedingungen und der rechtlichen Vorgaben bei ensun zu kontrollieren. Eine Kontrolle aller erstellten und geänderten Beiträge ist dem Betreiber jedoch nicht zumutbar, weder vorab noch nachträglich.
31. Virtuelles Hausrecht des Betreibers
31.1 Der Betreiber behält sich – auch zur Reduzierung seines Haftungsrisikos – das Recht vor, Beiträge ganz oder teilweise zu entfernen und/oder Nutzer jederzeit vorübergehend zu sperren oder ganz auszuschließen.
31.2 Nutzer können insbesondere ausgeschlossen werden, wenn Beiträge von ihnen gegen geltendes Recht verstoßen oder die Vorgaben der Nutzungsbedingungen nicht eingehalten werden. Einer vorherigen Androhung des Ausschlusses bedarf es nicht; der Ausschluss muss nicht begründet werden.
31.3 Beiträge können insbesondere entfernt werden, wenn sie thematisch nicht in das Profil von ensun passen, nach Einschätzung der Moderatoren oder Administratoren nicht die erforderliche inhaltliche Qualität aufweisen oder von einem Verstoß gegen das Werbeverbot auszugehen ist.
31.4 Ein Anspruch auf Aufnahme eines Nutzers als registrierter Nutzer besteht nicht; ebenso besteht kein Anspruch auf Veröffentlichung bestimmter Beiträge oder die Einräumung der Möglichkeit zur Veröffentlichung oder Bearbeitung von Beiträgen. Der Betreiber kann eine Registrierung oder eine Veröffentlichung von Beiträgen jederzeit und ohne Angaben von Gründen ablehnen oder nachträglich rückgängig machen.
32. Haftung
32.1 Der Betreiber haftet gegenüber dem Nutzer nach den allgemeinen gesetzlichen Vorschriften, soweit sich aus den nachfolgenden Regelungen nicht etwas anderes ergibt.
32.2 Der Betreiber haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit; im Übrigen ist die Haftung nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen beschränkt bzw. ausgeschlossen.
32.3 Die Haftung des Betreibers ist beschränkt auf vertragstypische, vernünftigerweise vorhersehbare Schäden und Aufwendungen.
32.4 Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Betreiber nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszweckes von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht). In diesem Fall finden die vorstehenden Haftungsbeschränkungen Anwendung; ansonsten ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit insgesamt ausgeschlossen.
32.5 Die Haftung für mittelbare Schäden und Folgeschäden, insbesondere für Schäden bei Betriebsunterbrechungen und für entgangenen Gewinn, ist ausgeschlossen.
32.6 Die Haftung ist weiter ausgeschlossen, wenn der Schaden bei ordnungsgemäßer Datensicherung nicht eingetreten wäre. Im Übrigen ist die Haftung bei Datenverlust auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre.
32.7 Die Haftungsbeschränkungen finden keine Anwendung bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz. Unberührt bleibt weiter die Haftung von Garantien, die von dem Betreiber übernommen wurden.
33. Verletzung von Schutzrechten Dritter
33.1 Der Nutzer wird den Betreiber unverzüglich informieren, wenn gegen ihn Ansprüche wegen Verletzung von Schutzrechten in Zusammenhang mit der Nutzung der Plattform und/oder einzelner Module geltend gemacht werden. In diesem Fall wird der Betreiber den Nutzer in Bezug auf die angebliche Rechtsverletzung auf eigene Kosten verteidigen. Soweit dem Nutzer gleichwohl für die eigene Rechtsverteidigung Kosten entstanden sind, werden diese erstattet, soweit sie erforderlich und notwendig waren.
33.2 Der Nutzer wird dem Betreiber die notwendige inhaltliche Unterstützung für eine effektive Verteidigung gewähren.
33.3 Stellt sich heraus, dass ein Verhalten des Nutzers für den Vorwurf der Verletzung von Schutzrechten Dritter mit ursächlich war, insbesondere der Nutzer sich nicht an die Vorgaben und Beschränkungen der Nutzungsbedingungen gehalten hat, wird der Nutzer dem Betreiber alle hierdurch entstandenen Schäden und Rechtsverteidigungskosten ersetzen.
34. Haftungsfreistellung
34.1 Der Nutzer stellt den Betreiber auf erstes Anfordern von sämtlichen Ansprüchen frei, die andere Nutzer oder sonstige Dritte gegen den Betreiber wegen einer Verletzung ihrer Rechte durch die vom Nutzer bei ensun eingestellten Beiträge geltend machen. Der Betreiber kann insbesondere nach seiner Wahl verlangen, dass der Nutzer ihm auf eigene Kosten das Recht zur Nutzung der Beiträge verschafft oder die Beiträge schutzrechtsfrei gestaltet.
34.2 Der Nutzer übernimmt alle dem Betreiber aufgrund einer Verletzung von Rechten Dritter entstehenden angemessenen Kosten, einschließlich der Kosten der Rechtsverteidigung, soweit sie sich in einem angemessenen Umfang halten. Weitergehende Ansprüche des Betreibers gegen den Nutzer bleiben unberührt.
34.3 Der Nutzer ist verpflichtet, dem Betreiber für den Fall, dass gegen diesen Ansprüche anderer Nutzer oder sonstiger Dritter wegen einer Verletzung ihrer Rechte geltend gemacht werden, unverzüglich, wahrheitsgemäß und vollständig sämtliche Informationen zur Verfügung zu stellen, die für eine Prüfung der Ansprüche und die Verteidigung hiergegen erforderlich sind.
35. Informationspflichten des Nutzers
35.1 Entdeckt ein Nutzer eine Rechtsverletzung, so hat er den Betreiber entsprechend zu informieren, der die betreffenden Inhalte im Zweifelsfall umgehend entfernen wird. Die vom Nutzer zur Verfügung gestellte Information soll den betroffenen Beitrag und dessen Autor möglichst genau bezeichnen.
35.2 Bei einem Verdacht auf eine mögliche Rechtsverletzung oder einen Verstoß gegen diese Nutzungsbedingungen können auch die Administratoren und Moderatoren informiert werden, die gegebenenfalls Rücksprache mit dem Betreiber halten. Die Meldung an die Moderatoren ist nicht als Inkenntnissetzung des Betreibers anzusehen, da nicht sichergestellt ist, dass die Moderatoren die Information stets unverzüglich an den Betreiber weitergeben.
G. Schlussbestimmungen
36. Kündigung
36.1 Die Kündigung einer kostenpflichtigen Lizenz durch den Nutzer bedarf der Schriftform. Die Kündigung muss spätestens 3 Monate vor Ablauf der Lizenzauflaufzeit bei dem Betreiber eingehen.
36.2 Der Betreiber kann das Nutzungsverhältnis ordentlich unter Beachtung einer Kündigungsfrist von zwei Wochen sowie außerordentlich ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen, letzteres jedoch nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes.
36.3 Ein wichtiger Grund, der den Betreiber zu einer außerordentlichen Kündigung berechtigt, liegt vor, wenn der Nutzer wiederholt gegen seine vertraglichen Pflichten verstößt und dem Betreiber unter Berücksichtigung der Kündigungsfrist ein Festhalten an dem Nutzungsverhältnis bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist unzumutbar ist.
36.4 Unter Beachtung der vorstehenden Definition liegt ein wichtiger Grund, der eine außerordentlichen Kündigung des Betreibers berechtigt, insbesondere bei einem wiederholten oder schwerwiegenden Verstoß gegen die Nutzungsbedingungen vor.
36.5 Für die Kündigung genügt die Textform.
37. Folgen der Vertragsbeendigung
37.1 Mit dem Ende des Nutzungsverhältnisses erlischt das Recht des Nutzers zur Nutzung von ensun. Der Betreiber ist berechtigt, mit dem Ende des Nutzungsverhältnisses den Zugang zu ensun für den Nutzer insgesamt zu sperren.
37.2 Die zuvor vom Nutzer während des Nutzungsverhältnisses eingegebenen Daten werden auch nach dem Ende des Nutzungsverhältnisses zunächst 30 Tage weiter gespeichert, solange der Nutzer einer weiteren Datenspeicherung nicht widerspricht. Bei Vorliegen eines Widerspruchs löscht der Betreiber die gespeicherten Daten sofort, andernfalls 30 Tage nach Ende des Nutzungsverhältnisses. Beginnt der Nutzer vor der Löschung der Daten ein neues Nutzungsverhältnis, so können die zu diesem Zeitpunkt noch gespeicherten Daten weiter verwendet werden.
37.3 Der Nutzer kann die von ihm gespeicherten Daten über ensun selbst abfragen, sich anzeigen lassen und gegebenenfalls archivieren. Ein darüber hinausgehender Datenexport ist nicht vorgesehen. Der Betreiber ist nicht verpflichtet, dem Nutzer zum Ende des Nutzungsverhältnisses die von ihm gespeicherten Daten in einem bestimmten Format einheitlich zur Verfügung zu stellen.
38. Streitbeilegung; Rechtswahl und Gerichtsstand
38.1 Treten im Zusammenhang mit dem Nutzungsverhältnis Meinungsverschiedenheiten zwischen den Parteien auf, werden die Parteien angemessene Anstrengungen unternehmen, um eine außergerichtliche Einigung zu erzielen.
38.2 Das Nutzungsverhältnis sowie die weiteren Vereinbarungen im Zusammenhang mit der Nutzung von ensun unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Übereinkommens über den internationalen Warenverkehr (CISG).
38.3 Ausschließlicher Gerichtsstand und Erfüllungsort sind, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Betreibers.
39. Salvatorische Klausel
39.1 Sollten einzelne Bestimmungen des Nutzungsvertrages und/oder der Nutzungsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt eine Regelung, die dem Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung so nahe wie möglich kommt.
39.2 Gleiches gilt für den Fall, dass die Parteien nachträglich feststellen, dass sich die Bestimmungen des Nutzungsvertrages und/oder der Nutzungsbedingungen als lückenhaft erweisen.
40. Vertragsschluss, Änderungen und Ergänzungen
40.1 Das Nutzungsverhältnis kommt, soweit nicht abweichend geregelt, mit Bestätigung der Nutzungsbedingungen durch den Nutzer im Internet zustande. Der Betreiber erklärt im Rahmen der Internetnutzung, ab wann ensun genutzt werden kann.
40.2 Änderungen oder Ergänzungen der Nutzungsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit grundsätzlich einer Vereinbarung zwischen den Parteien, die in Textform zu erfolgen hat. Das Textformerfordernis gilt auch für den Verzicht auf dieses Textformerfordernis selbst. Sofern nicht abweichend gesetzlich geregelt, entspricht E‑Mail der Textform, nicht aber der Schriftform.
40.3 Der Betreiber ist berechtigt, die Nutzungsbedingungen mit Wirkung für die Zukunft einseitig zu ändern und/oder zu ergänzen, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen des Betreibers erforderlich ist, insbesondere bei Einführung neuer Funktionen bei ensun, und der Nutzer hierdurch nicht unzumutbar beeinträchtigt wird. Der Nutzer wird in diesem Fall über die Änderungen bzw. Ergänzungen mit einer angemessenen Ankündigungsfrist informiert. Widerspricht der Nutzer der Geltung der neuen Nutzungsbedingungen nicht innerhalb von zwei Wochen nach der Benachrichtigung (Widerspruchsfrist), gelten die geänderten Nutzungsbedingungen als vom Nutzer angenommen. Der Betreiber wird in seiner Benachrichtigung auf das Widerspruchsrecht und die Bedeutung der Widerspruchsfrist hinweisen. Im Falle eines Widerspruchs kann der Nutzer die Nutzung nach der bisherigen Fassung der Nutzungsbedingungen fortsetzen, der Betreiber ist aber zur Beendigung des Nutzungsverhältnisses aus wichtigem Grund berechtigt.